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Aktuelles

Aktueller Tollwut Fall in Deutschland!

Bitte checkt eure Impfpässe.

 

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Tollwut Fall WAHIS

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Rechtliches zur Tollwut bei Haustieren

Der Umgang mit seuchenverdächtigen Tieren bzw. nachweislich mit Tollwut infizierten Tieren ist in der „Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut“ geregelt. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen in die EU gilt außerdem die Verordnung (EU) 576/2013. Die wichtigsten Inhalte im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen sind:

  • Tollwut fällt unter die Anzeigepflicht bzw. nach neuer Tierseuchenmeldeverordnung unter die allgemeine Meldepflicht – schon der Verdacht muss den zuständigen Behörden unverzüglich gemeldet werden.

  • Heilversuche bei Tieren sind verboten. Ebenso ist die Impfung von erkrankten Tieren oder Tieren mit Verdacht auf Tollwut untersagt.

  • Gegen Tollwut geimpfte Tiere sind gegenüber ungeimpften Tieren bessergestellt: Während ungeimpfte Hunde und Katzen nach Kontakt mit einem nachweislich mit Tollwut infizierten Tier getötet werden müssen, können wirksam geimpfte Kontakttiere stattdessen in Quarantäne verbracht werden.

  • Hunde, Katzen und Frettchen aus nicht gelisteten Drittländern benötigen zur Einfuhr in die EU eine gültige Tollwutimpfung sowie den Nachweis einer Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper. Zu den nicht gelisteten Drittländern zählen beispielsweise Ägypten, Serbien, die Türkei und seit 2024 auch Russland und Belarus.

  • Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).